Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Nutzung der Mietsoftware AcademyCruce · Stand: 20. Oktober 2026
§ 1 Betreiber, Geltungsbereich
- Anbieter der Software AcademyCruce ist die im Impressum genannte Person (nachfolgend „Betreiber"). Die dort genannten Angaben sind Bestandteil dieser Bedingungen.
- Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die zeitweise Nutzung der Software AcademyCruce (Software as a Service) einschließlich Probezeiträumen, Demo-Zugängen und kostenlosen Mandanten.
- Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts, Bildungseinrichtungen sowie freiberuflich tätige Dozenten (nachfolgend „Kunde"). Verbraucher sind von der Nutzung ausgeschlossen.
- Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Betreiber ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 2 Vertragsgegenstand
- Der Betreiber stellt dem Kunden die Software AcademyCruce in ihrer jeweils aktuellen Fassung als eigene Instanz (Mandant) unter einer Subdomain des Betreibers oder einer vom Kunden beigestellten Domain zur Nutzung über das Internet zur Verfügung. Der Funktionsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Produktseite zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
- Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares, auf die Vertragslaufzeit beschränktes Recht, die Software für eigene Zwecke zu nutzen. Eine Überlassung an Dritte, Vermietung, Unterlizenzierung oder der Betrieb für fremde Einrichtungen ist nicht gestattet. Dozenten und Bildungsträger, die der Kunde in seiner Instanz anlegt, nutzen die Software als Nutzer des Kunden.
- Der Quellcode wird nicht überlassen. Sämtliche Rechte an der Software, ihren Weiterentwicklungen, Vorlagen, Texten und Gestaltungen verbleiben beim Betreiber.
- Der Betreiber entwickelt die Software fortlaufend weiter. Er ist berechtigt, Funktionen zu ändern, zu ergänzen oder zu ersetzen, soweit der Vertragszweck dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Ein Anspruch auf bestimmte künftige Funktionen besteht nicht.
§ 3 Vertragsschluss, Probezeit
- Eine Instanz wird ausschließlich vom Betreiber nach vorheriger Kontaktaufnahme eingerichtet; eine Selbstregistrierung gibt es nicht. Der Vertrag kommt durch Freischaltung der Instanz und Mitteilung der Zugangsdaten durch den Betreiber oder durch Annahme eines Angebots des Betreibers zustande.
- Neue Instanzen können für einen vom Betreiber bestimmten Zeitraum (in der Regel 30 Tage) kostenlos erprobt werden. Nach Ablauf der Probezeit kann der Betreiber die Instanz ohne Zahlungsvereinbarung in einen Lesemodus versetzen; eine kostenpflichtige Nutzung entsteht nur durch ausdrückliche Vereinbarung.
- Demo-Zugänge dienen ausschließlich der Ansicht; dort eingegebene Daten können jederzeit ohne Ankündigung gelöscht werden.
§ 4 Vergütung, Zahlung
- Die Vergütung richtet sich nach dem gebuchten Zahlungsplan bzw. dem individuellen Angebot. Sie ist im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum fällig.
- Der Betreiber ist Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG; Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen. Sollte sich dies ändern, wird die gesetzliche Umsatzsteuer zusätzlich berechnet.
- Bei Zahlungsverzug kann der Betreiber die Instanz nach Mahnung und Fristsetzung von 14 Tagen in den Lesemodus versetzen. Die Zahlungspflicht für die Vertragslaufzeit bleibt davon unberührt.
- Preisänderungen kündigt der Betreiber mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform an. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gilt der neue Preis als vereinbart; auf dieses Recht wird in der Ankündigung hingewiesen. Bei Widerspruch endet der Vertrag zum Wirksamwerden.
§ 5 Verfügbarkeit, Wartung, Support
- Der Betreiber bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Software. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nicht zugesichert. Wartungsarbeiten, Updates und Störungen, insbesondere bei Dritten (Hosting, Netz, Kalender- und Zahlungsdienste), können zu vorübergehenden Einschränkungen führen.
- Support erfolgt in Textform (E-Mail, Mitteilungssystem) während üblicher Geschäftszeiten in angemessener Frist. Eine persönliche Einführung und weitergehende Beratung sind gesondert zu vereinbaren.
- Der Betreiber ist berechtigt, die Instanz des Kunden im Rahmen von Support und Fehlersuche einzusehen. Solche Zugriffe werden protokolliert.
§ 6 Pflichten des Kunden
- Der Kunde hält Zugangsdaten geheim, sorgt für sichere Passwörter und informiert den Betreiber unverzüglich über einen Missbrauchsverdacht. Für Handlungen unter seinen Zugängen haftet der Kunde.
- Der Kunde ist für sämtliche Inhalte verantwortlich, die er oder seine Nutzer in der Instanz einstellen (Kurse, Texte, Bilder, Flyer, Dokumente, Mitteilungen). Er stellt sicher, dass diese keine Rechte Dritter und keine gesetzlichen Vorschriften verletzen, und stellt den Betreiber von Ansprüchen Dritter insoweit frei.
- Der Kunde ist alleiniger Vertragspartner seiner Kursteilnehmer, Dozenten und Bildungsträger. Der Betreiber wird nicht Vertragspartei von Kurs-, Honorar- oder Teilnahmeverträgen und schuldet keine Leistung aus diesen. Zahlungen von Teilnehmern fließen direkt an den Kunden.
- Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten regelmäßig über die Exportfunktionen der Software zu sichern. Der Betreiber sichert die Systeme im Rahmen des üblichen Betriebs, schuldet aber keine einzelfallbezogene Wiederherstellung.
- Der Kunde nutzt die Versandfunktionen der Software nur für rechtmäßige, bestehende Geschäftsbeziehungen und nicht für unverlangte Werbung. Bei Verstößen kann der Betreiber die Versandfunktionen sperren.
- Der Kunde pflegt in seiner Instanz ein eigenes Impressum und eine eigene Datenschutzerklärung für seine Kursteilnehmer.
§ 7 Elektronische Unterschrift
- Die Software ermöglicht es, Dokumente zwischen dem Kunden und seinen Vertragspartnern (Dozenten, Bildungsträger) elektronisch zu unterschreiben: Die unterzeichnende Person tippt in ihrem angemeldeten Bereich ihren Namen ein und bestätigt einen Zustimmungssatz. Festgehalten werden Name, angemeldetes Konto, Datum, Uhrzeit, IP-Adresse, Browser-Kennung und Prüfsummen des Dokuments; das fertige Dokument erhält eine Prüfnummer und kann über eine öffentliche Prüfseite nachgeprüft werden.
- Der Kunde und die Nutzer seiner Instanz vereinbaren, dass diese Namenseingabe die von ihnen gewählte Form für solche Dokumente ist und ihnen genügt. Es handelt sich um eine einfache elektronische Signatur; die Rechtsgrundlagen und Grenzen sind auf der Seite Elektronische Unterschrift – Hinweise erläutert.
- Der Kunde prüft selbst, ob ein Dokument einer gesetzlichen Schriftform unterliegt. Für solche Dokumente stellt die Software den Druckweg bereit; der Betreiber übernimmt keine Gewähr dafür, dass die elektronische Unterschrift einer gesetzlichen Formvorschrift genügt.
- Der Betreiber bewahrt die Protokolldaten der Unterschriften und die eingefrorenen Dokumente für die Dauer des Vertrags auf und stellt sie dem Kunden über die Exportfunktionen zur Verfügung.
§ 8 Datenschutz, Auftragsverarbeitung
- Der Kunde ist Verantwortlicher im Sinne der DSGVO für die in seiner Instanz verarbeiteten personenbezogenen Daten (insbesondere Teilnehmer, Dozenten, Ansprechpartner). Der Betreiber verarbeitet diese Daten als Auftragsverarbeiter.
- Die Parteien schließen hierzu einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, den der Betreiber als Muster bereitstellt. Dieser Vertrag gilt mit Beginn der Nutzung als abgeschlossen.
- Der Betreiber setzt Dienste Dritter ein (Hosting in der EU, auf Wunsch des Kunden Google-Kalender und Zahlungsdienste). Deren Nutzung aktiviert der Kunde selbst und verantwortet die dafür nötigen Rechtsgrundlagen gegenüber seinen Betroffenen.
§ 9 Haftung
- Der Betreiber haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Betreiber nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Diese Haftung ist je Vertragsjahr auf die in diesem Jahr vom Kunden gezahlte Vergütung begrenzt; bei kostenlosen Instanzen auf 500 Euro.
- Die Haftung für entgangenen Gewinn, ausgefallene Kurse, entgangene Teilnehmerentgelte, Datenverlust trotz zumutbarer Sicherung durch den Kunden sowie für mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, soweit nicht Absatz 1 greift.
- Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters für anfängliche Mängel (§ 536a Abs. 1 BGB) ist ausgeschlossen.
- Für Inhalte, Termine, Flyer, Mitteilungen und E-Mails, die der Kunde oder seine Nutzer erzeugen, haftet der Betreiber nicht.
§ 10 Laufzeit, Kündigung, Vertragsende
- Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Abrechnungszeitraums in Textform gekündigt werden, sofern im Zahlungsplan nichts anderes vereinbart ist.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Betreiber insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Abmahnung gegen § 6 verstößt oder mit zwei Zahlungen in Verzug ist.
- Nach Vertragsende kann der Kunde seine Daten 30 Tage lang über die Exportfunktionen abrufen. Danach ist der Betreiber berechtigt, die Instanz und alle Daten zu löschen; gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
§ 11 Referenznennung, Vertraulichkeit
- Der Betreiber darf den Kunden mit Namen und Logo als Referenz nennen. Der Kunde kann dem jederzeit in Textform widersprechen.
- Beide Parteien behandeln Geschäftsgeheimnisse der anderen Seite vertraulich. Der Betreiber darf anonymisierte Nutzungsdaten zur Verbesserung der Software auswerten.
§ 12 Änderungen dieser Bedingungen
Der Betreiber kann diese Bedingungen mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen in Textform ändern, soweit dies aus sachlichen Gründen (insbesondere Weiterentwicklung der Software, Änderung der Rechtslage oder der technischen Grundlagen) erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gelten die geänderten Bedingungen; hierauf wird in der Ankündigung hingewiesen.
§ 13 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Berlin. Der Betreiber darf den Kunden auch an dessen Sitz verklagen.
- Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.